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Gemeinschaftsteuer

Steuer, deren Aufkommen nicht nur einem Steuergläubiger zusteht, sondern an dem mehrere beteiligt sind. So fließt z.B. das Aufkommen der Körperschaftsteuer zu je 50% an den Bund und die Länder, vgl. Art. 106 Abs. 3 Satz 2 GG. Weitere Gemeinschaftsteuern sind derzeit die Einkommen- und die Umsatzsteuer.

 

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