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Gemeinschaftsteuer
Steuer
, deren
Aufkommen
nicht nur einem
Steuergläubiger
zusteht, sondern an dem mehrere beteiligt sind. So fließt
z
.
B
. das
Aufkommen
der
Körperschaftsteuer
zu je 50% an den Bund und die Länder, vgl. Art. 106
Abs
. 3 Satz 2
GG
. Weitere Gemeinschaftsteuern sind derzeit die
Einkommen
- und die
Umsatzsteuer
.
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