Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Landesbanken

sind oberste Institute der Sparkassen in einer bestimmten Region (Bundesland). Sie betreiben alle Bankgeschäfte (? Kreditinstitute) und übernehmen die Funktion von Girozentralen (Gironetz).

Die Landesbanken/Girozentralen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und zugleich die regionalen Zentralinstitute der Sparkassen. Ihre Gewährträger, die für Ausfalle haften, sind die Länder (neben den regionalen Sparkassenorganisationen), als deren Hausbank die Landesbanken quasi funktionieren (können). Sie sind damit ein wichtiger Kreditgeber für die öffentliche Hand auf Ebene der Bundesländer. Für die Sparkassen verwalten sie beispielsweise die Liquiditätsreserven, sie stellen ihnen Dienstleistungen zur Verfügung, die die kleineren Institute schwerlich aus eigenen Mittel sichern könnten, sie betreiben die Auslandsgeschäfte u.v.m. Außerdem unterhalten die Landesbanken eigene Landesbausparkassen (LBS).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Landesbank
Landesbanken und Girozentralen

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Dealing zooo fundamentale Faktoren Kapitalvertiefung
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum