Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Liquiditätsbedarf

Der Liquiditätsbedarf eines Unternehmens verzeichnet den Bedarf an Zahlungsmitteln zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen. Man unterscheidet die Liquidität erster und zweiter Ordnung: Erstere sind Bargeld, Bank- und Postbankguthaben, sowie diskontfähige Wechsel. Liquidität zweiter Ordnung sind Kundenforderungen, Halb- und Fertigerzeugnisse, Wertpapiere, mit Sicherheiten verknüpfte Kredite usw. . Entscheidend ist die Geldnähe, also wie schnell man einen bestimmten Vermögensgegenstand zu Geld machen kann: Bankguthaben können sofort und jederzeit zur Zahlung herangezogen werden; Forderungen an Kunden müssen erst eingetrieben werden, Fertigerzeugnisse erst verkauft werden, ehe sie zu Geld werden und zur Zahlung herangezogen werden können.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Liquiditätsausstattungsklausel
Liquiditätsbegriff

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Börsenschiedsgericht Multiplex-Methode Belegschaft
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum