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Lohnveredelungsgeschäft

Be- oder Verarbeitung von Waren, wobei die Ware Eigentum des Auftraggebers bleibt und der Veredler für seine Tätigkeit einen Lohn (Geld oder Waren) erhält. Im Außenwirtschaftsverkehr bezeichnet der aktive Veredelungsverkehr (aW) die Veredelung von Gütern eines Gebietsfremden durch einen Gebietsansässigen im Inland, der passive Veredelungsverkehr (pW)de Veredelung von Gütern im Ausland. Im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) fallen Lohnveredelungsgeschäfte unter den Begriff des Dienstleistungsverkehrs zwischen dem Wirtschaftsgebiet und fremden Wirtschaftsgebieten.

 

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