A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Lohnveredelungsgeschäft
Be- oder
Verarbeitung
von
Waren
, wobei die Ware
Eigentum
des
Auftraggeber
s bleibt und der Veredler für seine Tätigkeit einen
Lohn
(
Geld
oder
Waren
) erhält. Im Außenwirtschaftsverkehr bezeichnet der aktive Veredelungsverkehr (aW) die
Veredelung
von
Gütern
eines
Gebietsfremde
n durch einen
Gebietsansässige
n im Inland, der passive Veredelungsverkehr (pW)de
Veredelung
von
Gütern
im Ausland. Im Sinne des
Außenwirtschaftsgesetz
es (
AWG
) fallen Lohnveredelungsgeschäfte unter den Begriff des
Dienstleistungsverkehr
s zwischen dem
Wirtschaftsgebiet
und fremden
Wirtschaftsgebiet
en.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Lohnveredelung
Lohnzurückhaltung
Weitere Begriffe :
Kohlepfennig
Summenumlage
Demontage
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum