| |
|
|
Materialprüfung
Eingehende Materiallieferungen werden in der Warenannahme (Materialeingang) einer groben Kontrolle unterzogen: damit sollen Falschlieferungen (Lieferscheinkontrolle) ausgeschlossen und Transportschäden unmittelbar aufgezeigt werden. Bevor die Materialien dem Lager bzw. der Fertigung zugeführt und damit für weitere Verwendung freigegeben werden, muß eine M. erfolgen. Zwei Prüfschritte lassen sich unterscheiden:
die quantitative Prüfung;
die qualitative Prüfung. Üblicherweise ist die Durchführung dieser Prüfschritte institutionell geteilt. Die quantitative Prüfung erfolgt im Materialeingang; dort können im Zuge der Identitätsprüfung auch die Zähl-, Meß und Gewichtskontrollen erfolgen. Die Mengenkontrolle bezieht sich auf zwei Gesichtspunkte: den Vergleich zwischen Bestellmenge und gelieferter Menge und den Vergleich zwischen gelieferter Materialmenge und den Angaben in den Lieferungsbegleitpapieren. Die qualitative Prüfung ist i. d. R. Aufgabe des Qualitätswesens bzw. der Produktion selbst. Sie bezieht sich sowohl auf die äußerliche Beschaffenheit (Form, Farbe, Maßhaltigkeit) als auch auf die stoffliche Zusammensetzung. Im Gegensatz zur mengenmäßigen Prüfung , die prinzipiell als Vollkontrolle durchgeführt werden kann, ist dies bei der qualitativen Prüfung nicht möglich, soweit dabei zerstörende Prüfverfahren Anwendung finden. Die qualitative M. erfolgt deshalb stichprobenweise. Dafür müssen Prüfpläne festgelegt werden, die die Anzahl der Proben, die zu prüfenden Dimensionen, die Toleranzgrenzen, die Verantwortlichkeit, die Art der Dokumentation des Prüfergebnisses usw., fixieren. Eine qualitative M. kann dann entfallen, wenn Qualitätsschwankungen der Materialien von geringer Bedeutung für die Beschaffenheit des Endproduktes oder für den Ablauf des Fertigungsprozesses sind. Sie sind auch dann entbehrlich, wenn sie mit Gütezertifikaten des Herstellers oder unabhängiger Prüfungsinstitute ausgestattet sind.
Die M. bedeutet stets eine Unterbrechung des Materialflusses; sie verursacht Kosten (längere Durchlaufzeit der Materialien; Kosten für die Prüfprozeduren). Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte die M. auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Aus Gründen der Beschleunigung des Materialflusses wird man auch bei der Mengenkontrolle auf Vollständigkeit verzichten und stichprobenweise prüfen; dies bietet sich etwa bei geschlossenen Packungseinheiten an. Der Materialfluß wird ebenfalls dann nicht mehr unterbrochen, wenn die Qualitätsprüfung bereits beim Lieferanten erfolgen kann. Eine zeitliche und räumliche Verlagerung der M. in den Unternehmensbereich des Lieferanten wird nur marktstarken Abnehmern möglich sein. Das Ergebnis der M. wird in einem Prüfungsprotokoll festgehalten. Festgestellte Mängel lösen Mängelrügen beim Lieferanten aus. Soweit Qualitätsmängel den bestimmungsgemäßen Materialeinsatz nicht gefährden, kann eine Abnahme erwogen werden; ggf. ist der Lieferant zu Preiszugeständnissen (Minderung) bereit. Bei Nicht-Abnahme werden die mangelbehafteten Materialien dem Lieferanten zur Verfügung gestellt (Rückgabe; Nacharbeit; Verschrottung).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|