des Kapitalverlusts (u. U. des Verlusts seines gesamten Vermögens) trägt, soll auch über den Einsatz seines Kapitals entscheiden können. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeit und der damit verbundenen Mitspracherechte sind nahezu unbegrenzt. Nach dem Ausmaß der Verantwortung, die der Kapitalgeber im Rahmen der Mitarbeit übernimmt, wird unterschieden in:
- beratende, sparten- oder funktionsverantwortliche sowie unternehmerische (leitende) Mitarbeit;
- nach der Dauer der Mitarbeit in sporadische oder kontinuierliche Mitarbeit.
Im Hinblick auf ihr Unabhängigkeitsstreben wird die Unternehmensleitung eine Begrenzung oder Minimierung der Mitarbeit anstreben.