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Patent
Schutzrecht auf technische Erfindungen, das dem Inhaber ein alleiniges Nutzungsrecht zubilligt und ihm das Recht auf Lizenzvergabe (- Lizenz) einräumt. Der dahinter stehende Grundsatz ist der Schutz der Erfinderpersönlichkeit und des geistigen Eigentums. Daneben soll auch der technische Fortschritt durch Nachahmung und Weiterentwicklung im Forschungsund Substitutionswettbewerb angeregt werden. Andererseits bedeutet der Patentschutz von maximal 20 Jahren auch eine gewisse Einschränkung des Wettbewerbs.
Ein Rechtsbegriff. Durch ein Patent wird ein (rechtlicher) Schutz gegen Nachahmung einer technischen Innovation erteilt.
ausschließliches Recht zum Gebrauch einer Erfindung des Patentinhabers. Das Patent wird für Erfindungen, die eine gewerbliche Verwendung erlauben, nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzeswidrig sind, vom Patentamt durch rechtsgestaltenden Verwaltungsakt erteilt. Kosten für Patente: Patent- und Lizenzkosten.
(engl. patent, licence) Erfindung en neuer Produkte oder neuer Herstellungsverfahren können durch ein Patent (von lat. patens = offener Brief) geschützt werden, das schriftlich beim Deutschen Patentamt in München beantragt werden muss. Ein Patent setzt die Patentfähigkeit einer Erfindung voraus; andernfalls kann sie nur als Gebrauchsmuster geschützt werden. Soweit eine schutzwürdige Erfindung vorliegt, wird gegen eine jährlich zu leistende Gebühr das Patent erteilt. Sein Inhaber hat dann für höchstens 20 Jahre das Recht, die patentierte Er findung ausschließlich wirtschaftlich zu verwerten (siehe auch Lizenz). Das ausschließliche Nutzungsrecht kann der Patentinhaber ganz oder zum Teil durch einen Lizenzvertrag auf andere Personen übertragen. Einzelheiten sind im Patentgesetz geregelt. Patente sind immaterielle Vermögensgegenstände, die auf der Aktivseite der Bilanz (Aktiva) ausgewiesen werden, sofern sie entgeltlich erworben wurden.
ist die Befugnis, die der Staat einem Erfinder zuspricht, seine Erfindung ausschließlich, jedoch auf Zeit (18 Jahre) beschränkt, zu nutzen. Das Patent berechtigt den Inhaber als einzigen, den Gegenstand der Erfindung herzustellen und in Verkehr zu bringen. Der Erfinder seinerseits kann eine Lizenz vergeben. Die Erteilung eines Patents setzt die Patentfähigkeit der Erfindung voraus (Neuheit, aus Erfindung hervorgegangen, gewerbliche Verwertung möglich), anderenfalls ist nur Schutz als •Gebrauchsmuster möglich. Patente, die vom Internationalen Patentamt erteilt werden, gelten auch im Ausland.
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