A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Sachkredit
ist der
Realkredit
i. w.
S
. (
Realkredit
i. e.
S
. ist nur der
Immobiliarkredit
) und bezeichnet jeden
Kredit
, der gegen
Sicherheiten
gewährt wird, im Unterschied zum
ungedeckt
en
Personalkredit
, der nur im Vertrauen auf die Person des
Schuldner
s gegeben wird.
Der
S
. kann sowohl durch
Personalsicherheiten
als auch durch
Realsicherheiten
gedeckt werden. Bei der Personalsicherheit übernimmt eine dritte Person die
Haftung
für den
Kredit
(
z
.
B
.
Bürgschaft
). Die
Realsicherheiten
gliedern sich in die
Verpfändung
und in die
Sicherungsübereignung
beweglicher
Sache
n (
z
.
B
.
Waren
) und
Rechte
(
z
.
B
.
Forderungen
und
Wertpapiere
), und in die Einräumung von
Rechte
n an Grund
stücke
n und Grund stücksgleichen
Rechte
n (
Hypothek
, Grund
schuld
).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Sachkonto
Sachleistung
Weitere Begriffe :
Zinskanal
Durchschnittsverfahren
Bestätigungsbericht
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum