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Sachkredit

ist der Realkredit i. w. S. (Realkredit i. e. S. ist nur der Immobiliarkredit) und bezeichnet jeden Kredit, der gegen Sicherheiten gewährt wird, im Unterschied zum ungedeckten Personalkredit, der nur im Vertrauen auf die Person des Schuldners gegeben wird.
Der S. kann sowohl durch Personalsicherheiten als auch durch Realsicherheiten gedeckt werden. Bei der Personalsicherheit übernimmt eine dritte Person die Haftung für den Kredit (z. B. Bürgschaft). Die Realsicherheiten gliedern sich in die Verpfändung und in die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen (z. B. Waren) und Rechte (z. B. Forderungen und Wertpapiere), und in die Einräumung von Rechten an Grund stücken und Grund stücksgleichen Rechten (Hypothek, Grund schuld).

 

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