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Realkredit

Ein Realkredit ist ein Kredit, der durch reale, d. h. dingliche Kreditsicherheiten, insbesondere Vermögenswerte wie Grundstücke abgesichert ist.

Es ist also ein langfristiges, durch ein Grundpfandrecht abgesichertes, Darlehen.

Derartige Kredite werden von sogenannten Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken und Bausparkassen im Rahmen der Eigenheimfinanzierung begeben. Hier wird im Rahmen der Kreditprüfung hauptsächlich auf die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, im Gegensatz zur persönlichen Kreditwürdigkeit, eines Kreditnehmers Wert gelegt.

Für den Kreditgeber (Kreditor) stellt die Verwertbarkeit von Sachwerten, ausgedrückt im sogenannten Beleihungswert, die Sicherheit für eine rechtzeitige Zins- und Tilgungszahlung durch den Kreditnehmer (Debitor) dar.

ein im weiten Sinne durch reale Vermögenswerte
gesicherter Kredit, der im wesentlichen nur auf den vorhandenen Wert der Sicherheiten hin gewährt wird. Er stellt sich als Beleihung dieser Werte dar. Die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers tritt zurück. Handelt es sich um bewegliche Vermögenswerte, die zur Beleihung herangezogen werden (z. B. Waren, Wertpapiere), spricht man von Lombardkredit (Mobiliarkredit).

Realkredit im engeren, eigentlichen Wortsinn ist dagegen ein Kredit, der durch Grundpfandrechte gesichert wird. Er wird auch als Immobiliar-, Grund-, Objekt- oder Hypothekarkredit bezeichnet.
(langfristiger) durch Grundpfandrecht gesicherter Kredit.


Kredit, der durch Eintragung eines Grundpfandrechts im Rahmen der üblichen Beleihungsgrenze von 60 % gesichert ist.

ist ein Kredit, bei dem über die Sicherheit des Personalkredits hinaus eine weitergehende Sicherung durch ein Recht an einer Sache besteht. Zum Realkredit gehören deshalb der Lombard, die - Sicherungsübereignung, die Hypothek und die Grundschuld.

Hypothekendarlehen

 

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