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Schwebende Unwirksamkeit

Rechtsgeschäfte, deren Gültigkeit von der Zustimmung eines anderen abhängig ist, sind schwebend unwirksam. Bei Erteilung der Genehmigung wird das Geschäft rückwirkend gültig, bei Verweigerung rückwirkend nichtig ( Nichtigkeit ).

 

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Weitere Begriffe : Historizismus Effizienz des Kapitalmarkts Metropole
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