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Sonderverwahrung

(Streifbanddepot, Streifbandverwahrung) nummernmäßige Erfassung und von den eigenen Beständen bzw. deren Dritter gesonderte Aufbewahrung der Wertpapiere von Depotkunden bei Kreditinstituten mit äußerlich erkennbarer Bezeichnung des Hinterlegers. Die Bezeichnung Streifbanddepot rührt daher, weil die Wertpapiere meist mit einem Streifband versehen werden, das Namen und Nummer des Kunden, Wertpapiergattung, -betrag und -nummer trägt. Sonderverwahrung wird immer dann vorgenommen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Hinterleger bleibt Eigentümer der verwahrten Wertpapiere.

Die Depotbank verwahrt die eingelieferten Effekten gesondert von anderen Papieren derselben Gattung. Der Depotinhaber erhält die Papiere mit derselben Nummer zurück. Dies ist die teuerste Form der Verwahrung.

 

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