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Sonderverwahrung
(
Streifbanddepot
,
Streifbandverwahrung
) nummernmäßige
Erfassung
und von den eigenen
Bestände
n bzw. deren Dritter gesonderte Aufbewahrung der
Wertpapiere
von
Depotkunde
n bei
Kreditinstituten
mit äußerlich erkennbarer Bezeichnung des
Hinterleger
s. Die Bezeichnung
Streifbanddepot
rührt daher, weil die
Wertpapiere
meist mit einem
Streifband
versehen werden, das
Name
n und Nummer des
Kunden
,
Wertpapiergattung
, -
betrag
und -nummer trägt. Sonderverwahrung wird immer dann vorgenommen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der
Hinterleger
bleibt
Eigentümer
der verwahrten
Wertpapiere
.
Die
Depotbank
verwahrt die eingelieferten
Effekten
gesondert von anderen
Papier
en derselben
Gattung
. Der Depotinhaber erhält die
Papier
e mit derselben Nummer zurück. Dies ist die teuerste Form der
Verwahrung
.
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Sondervollmacht
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Rat der Europäischen Union
Isolation
Grundpfandrecht, Haftungsverband
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