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Z
Unterbewertung
liegt dann vor, wenn
Aktiva
der
Bilanz
niedriger ausgewiesen werden als ihr tatsächlicher
Wert
,
z
.
B
. durch zu hohe
Abschreibungen
. Durch Unterbewertung entstehen
stille Reserven
(-
Rücklagen
).
Unterbewertung ist der
bilanziell
e
Wertansatz
der
Aktiva
mit einem niedrigeren als dem tatsächlichen
Wert
. Die Folge der Unterbewertung sind
stille Rücklagen
. Wird die Vermögens- und
Ertragslage
einer
Aktiengesellschaft
durch Unterbewertung vorsätzlich unrichtig wiedergegeben oder verschleiert, so ist der
Jahresabschluß
gemäß § 256
Abs
. 5
AktG
nichtig.
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