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Verrechnungssätze für innerbetriebliche Leistungen
-4
Verrechnungssätze
werden zum Zwecke möglichst verursachungsgerechter
Verrechnung
der
Gemeinkosten
verwendet. Beziehen sich diese
Verrechnungssätze
nicht auf Absatzgüter, sondern nur auf
innerbetriebliche Leistungen
, so handelt es sich um
innerbetrieblich
e
Verrechnungssätze
. Ihre
Ermittlung
ist besonders schwierig, wenn die
Kostenstellen
, die
innerbetriebliche Leistungen
erstellen, in gegenseitigem
Leistungsaustausch
stehen. Eine exakte
Ermittlung
ist dann nur
mittel
s linearer
Gleichungssystem
e durchzuführen (4
Gleichungsverfahren
). Die
Verrechnungssätze
pro
Einheit
der
innerbetrieblichen Leistung
ergeben sich aus einer
Division
der
Kosten
der
Kostenstelle
durch die Menge der abgegebenen
Leistungen
. Je nach
Gestaltung
der
Kostenrechnung
können sowohl die gesamten
Kosten
(
Vollkostenprinzip
) der
Kostenstelle
als auch nur ihre
variablen Kosten
(
Grenzkosten
) verrechnet werden. Werden
innerbetriebliche Leistungen
nur mit Grenzkostensätzen verrechnet, müssen die empfangenden
Kostenstellen
nachträglich
anteilmäßig mit den
Fixkosten
der leistenden
Kostenstellen
belastet werden, sofern für die empfangenden
Kostenstellen
Vollkostensätze ermittelt werden sollen.
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