Mit dieser zusätzlichen Möglichkeit zur stillen Reservenbildung soll den „besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute" Rechnung getragen werden.
Da die Bildung und Auflösung dieser Vorsorgereserven für einen externen Bilanzleser nicht erkennbar ist, können Banken mit den Vorsorgereserven „geräuschlos" eine Ergebnisglättung betreiben und hierdurch auch zur Vermeidung eines Bank-Run bei schlechten Ergebnissen beitragen.