A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Vorsteuerabzug
Ein entscheidendes Element des Umsatzsteuersystems ist das Recht zum Vorsteuerabzug. Hierdurch werden die
Umsätze
auf Unternehmerebene
steuerlich
neutral gestellt. Bezieht ein
Unternehmer
von einem anderen eine
Leistung
, kann er die mit dem
Kaufpreis
an den
Lieferer
gezahlte
Umsatzsteuer
als
Vorsteuer
beim
Finanzamt
geltend machen. Dadurch wird der
Unternehmer
nicht mit
Umsatzsteuer
belastet.
Ausnahmen von dieser Erstattungspraxis der
Vorsteuer
sind zugelassen, insbesondere wenn der
Unternehmer
bestimmte
steuerfreie Umsätze
tätigt, die zum
Ausschluss
des Vorsteuerabzugs führen.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Vorsteuer
VorstOG - Gesetz zur Vorstandsvergütung
Weitere Begriffe :
United Nations Development Program (UNDP)
Customization
Betriebliche Sozialleistungen
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum