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Ziele

Ziele sind allgemein angestrebte zukünftige Zustände oder Entwicklungen. Wirtschaftspolitische Ziele sind mit staats- und gesellschaftspolitischen Zielen verknüpft. Mit ihnen zusammen bilden sie eine gesellschaftspolitische Zielhierarchie.

(s. Wirtschaftspolitik)

a) Z. in der normativen Entscheidungstheorie
In der normativen Entscheidungstheorie kommt den Z. eine dominierende Rolle zu. Z. sind Normen, die die Grundlage für die Beurteilung der Bevorzugung (Präferenz) einer Alternative gegenüber einer anderen Alternative bilden. Durch sie werden Verhaltensregeln (Imperative) für das Entscheidungsverhalten festgelegt.
Von den Z. ist eine andere Art von Verhaltensregeln zu unterscheiden, nämlich die Ausführungsnormen. Ausführungsnormen werden auch als singuläre Normen bezeichnet, deren Verhaltensvorschriften unmittelbar vollzogen werden können. Zielnormen können dagegen als generelle Normen interpretiert werden, denen immer eine ganze Klasse von Handlungsalternativen entspricht. Bei den generellen Normen werden teilweise auch Zielnormen i. e. S. (Zielgrößen oder Zielinhalte) und Entscheidungsregeln unterschieden. Die Aufgabe
der Zielinhalte besteht darin, vorzuschreiben, welche Ergebnisse einer Alternative überhaupt bei der Bewertung berücksichtigt werden sollen. Eine solche Wirkungsselektion ist notwendig, weil eine einzelne Alternative (Handlung) eine Vielzahl von Ergebnissen (Wirkungen) haben kann. Entscheidungsregeln sind spezielle Verhaltensregeln, die vorschreiben, wie z. B. im Fall konfliktärer Z. oder mehrdeutiger Erwartungen die Ergebnisse (Zielerreichungsgrad) einer Alternative zusammengefaßt werden sollen (Präferenzordnung der Ergebnisse), um dann in einem weiteren Schritt zu der Erstellung einer eindeutigen Rangordnung der Alternativen (Präferenzordnung der Alternativen) zu gelangen. Die Entscheidungsregel verknüpft dabei die Präferenzordnung niederer Art (Höhen-, Arten-, Risiko bzw. Ungewißheits und Zeitpräferenz) zu einem Präferenznetz bzw. zu einer Präferenzordnung höherer Art (Kombination von mindestens 2 Präferenzordnungen), die es dann erlaubt, eine optimale Alternative auszuwählen. Z. sind somit nur dann vollständig bestimmt, wenn neben den Zieünhalten auch über die Präferenzordnungen entschieden ist.
b) Z. in der deskriptiven Entscheidungstheorie
In der Realität kann indessen in vielen Bereichen weder bezüglich des Zielinhaltes noch der Präferenzordnungen von einer eindeutig definierten und operationalen Zielvorstellung ausgegangen werden. Gerade die obersten Z. einer Unternehmung, die in sog. Unternehmungsphilosophien, -leitbildern oder -leitsätzen festgehalten sind, sind oft leerformelhaft gestaltet und besitzen keinen oder fast keinen Informationsgehalt. Wenig eindeutige Z. sind zwar unter normativem Gesichtspunkt zu kritisieren; sie sind aber konstitutiv für die meisten realen Entscheidungssituationen in Organisationen, weil sie bestimmte Funktionen erfüllen. So stellen sie zum einen die Rechtfertigungsbasis für vielfältige Entscheidungen dar, da sich jeder Einzelne auf die allgemein und unscharf gehaltenen Z. berufen kann. Zum anderen werden mit vage formulierten Z. Konflikte zumindest vorübergehend aus der Welt geschafft und so der Zusammenhalt in der Organisation verbessert. Der Artige Z., auch official goals oder formal stated goals genannt, stehen in keiner unmittelbaren Beziehung zu den tatsächlich verfolgten Z., den sog. operative goals oder operating goals, die i. d. R. nicht veröffentlicht werden. Denn es kann unvernünftig sein, seine Z. präzise offenzulegen, da eine solche Zielerklärung oftmals langwierige Wertdebatten provoziert, die die Erreichung des Z. erschweren oder unmöglich machen. Die Mittel (Aktionen) selbst werden dagegen häufig sehr ausführlich diskutiert und ggf. solche Z., die gar nicht die wahren Z. des Entscheidens sind. Dahinter steckt die Erfahrung, daß es leichter ist, über konkrete Maßnahmen eine Einigung zu erzielen als über dahinter stehende Z., die aus einer komplexen Weltanschauung stammen können.
c) Systematisierung der Z. Die Z. lassen sich aufgrund verschiedener Kriterien systematisieren. Aus der Vielzahl der Kriterien werden nachfolgend einige ausgewählt. Nach dem Ausmaß der Zielgröße unterscheidet man extremale (Minimierung und Maximierung) und satisfizieren-de (Begrenzung und Fixierung) Z. Legt man die Zielbeziehungen zugrund e, so wird in komplementäre, konkurrierende und indifferente Z. differenziert. Das Kriterium des Zeitbezugs führt zur Unterscheidung in kurz-, mittel und langfristige Z. oder in statische und dynamische Z. oder in Zeitpunkt und zeitraumbezogene Z. oder in dauernde und vorübergehende Z. Betrachtet man den Zielbildungsprozeß und die hinter den Z. stehenden Personen, so sind Individualziele, Gruppenziele und Organisationsziele zu trennen.

 

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