A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Ablaufpolitik
Mit der Ablaufpolitik (
Prozesspolitik
) wird innerhalb des vorgegebenen Ordnungsrahmens mittels
kurzfristiger
staatlicher
Maßnahmen
zielgerichtet in das Marktgeschehen eingegriffen. Sie beschränkt sich meist auf die
Beeinflussung
makroökonomischer Größen, die
Steuerung
der
mikroökonomisch
en Größen bleibt dem
Marktmechanismus
überlassen (
ordnungskonforme Wirtschaftspolitik
). Eine
Grundlage
ist das
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
von 1967 (
Stabilitätsgesetz
), das den
Träger
n der
Wirtschaftspolitik
in bestimmten
konjunkturell
en Situationen die Möglichkeit zum Einsatz diskretionärer wirtschaftspolitischer
Maßnahmen
(fallweiser und situationsbezogener
Mitteleinsatz
) gibt. Dies geschieht im Rahmen einer
Globalsteuerung
vor allem mit den
Instrumente
n der
Fiskalpolitik
(
Variation
der
Staatsausgaben
,
Veränderung
der Steuersätze der
Einkommen
- und
Körperschaftsteuer
,
Gewährung
von Investitionsprämien, Umgestaltung der Abschreibungsmodalitäten etc.). In anderen Politikbereichen wie etwa der
Geldpolitik
können
zins
- oder geldmengenpolitische
Instrumente
ablaufpolitisch eingesetzt werden.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Ablaufplanung, Dilemma der
ablaufstrukturelle, Ablaufstrukturrisiken
Weitere Begriffe :
Spekulationsgewinn
Eigentumsverlust an beweglichen Sachen
General Cargo
Wirtschaftslexikon
| Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum