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Ablaufpolitik

Mit der Ablaufpolitik (Prozesspolitik) wird innerhalb des vorgegebenen Ordnungsrahmens mittels kurzfristiger staatlicher Maßnahmen zielgerichtet in das Marktgeschehen eingegriffen. Sie beschränkt sich meist auf die Beeinflussung makroökonomischer Größen, die Steuerung der mikroökonomischen Größen bleibt dem Marktmechanismus überlassen (ordnungskonforme Wirtschaftspolitik). Eine Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967 (Stabilitätsgesetz), das den Trägern der Wirtschaftspolitik in bestimmten konjunkturellen Situationen die Möglichkeit zum Einsatz diskretionärer wirtschaftspolitischer Maßnahmen (fallweiser und situationsbezogener Mitteleinsatz) gibt. Dies geschieht im Rahmen einer Globalsteuerung vor allem mit den Instrumenten der Fiskalpolitik (Variation der Staatsausgaben, Veränderung der Steuersätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewährung von Investitionsprämien, Umgestaltung der Abschreibungsmodalitäten etc.). In anderen Politikbereichen wie etwa der Geldpolitik können zins- oder geldmengenpolitische Instrumente ablaufpolitisch eingesetzt werden.

 

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