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Abschlußprüfung

Die Abschlußprüfung ist die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses, die der Gesetzgeber für bestimmte Unternehmungsformen, für bestimmte Unternehmungsbetätigungen und bestimmte Unternehmungsgrößen vorsieht.

Für die Jahresabschlüsse von Unternehmen bestimmter Rechtsformen, Geschäftszweige oder Größenmerkmale werden Abschlußprüfungen durch Abschlußprüfer durchgeführt, entweder auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften (Pflichtprüfungen) oder freiwilliger Vereinbarungen (Freiwillige Abschlußprüfungen). Durch die Abschlußprüfung soll festgestellt werden, ob die Buchführung, der Jahresabschluß (bestehend aus Jahresbilanz und Gewinn und Verlustrechnung) und der Geschäftsbericht den dafür festgelegten Vorschriften, i. d. R. Gesetz und Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag, entsprechen. Dazu werden in gesetzlich vorgesehenen bzw. in freiwillig vereinbarten Sonderfällen auch die Geschäftsführung (Geschäftsführungsprüfung) und die Wirtschaftlichkeit (Wirtschaftlichkeitsprüfung) geprüft. Sofern keine Sondervorschriften bestehen bzw. vereinbart sind, ist die jährlich durchzuführende Abschlußprüfung eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Satzungsmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Durch die Abschlußprüfung soll i. d. R. in Anlehnung an aktienrechtliche Vorschriften festgestellt werden,
1. ob der Jahresabschluß den Grund sätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht,
2. ob der Jahresabschluß klar und übersichtlich aufgestellt worden ist und
3. ob der Jahresabschluß im Rahmen der Bewertungsvorschriften

 

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