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Absonderung
Absonderung
Unternehmer
Huber hat seinem Geschäftsfreund Hans Müller einen
Kredit
über 1(.(gegeben. Aufgrund der
Kredithöhe
will Huber sichergehen: Er lässt auf ein Müller gehörendes
Grundstück
eine
Hypothek
eintragen. Kurze Zeit später wird Müller insolvent. Das
Grundstück
fällt in die Insolvenzmasse. Aufgrund der
Hypothek
hat Huber ein
Absonderungsrecht
. Dies bedeutet: Hubers
Forderung
wird im Rahmen des
Insolvenzverfahren
s vorzugsweise erfüllt. Im Regelfall verkauft der Insolvenzverwalter das
Grundstück
. Der erzielte
Erlös
wird abzüglich von
Kosten
zur
Befriedigung
der
Ansprüche
Hubers verwandt. Notwendig für eine Absonderung ist generell, dass die
Forderung
des
Gläubiger
s mit einem
dinglich
en Recht - wie im Beispiel mit einer
Hypothek
(andere Möglichkeiten:
Pfandrecht
,
Sicherungsübereignung
) - gesichert ist. Von der Absonderung streng abzugrenzen ist die „
Aussonderung
".
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