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Aktionärsrechte
(engl.: shareholders' rights bzw. stockholders' rights)
Recht
e der
Gesellschafter
(
Aktionäre
) einer
Aktiengesellschaft
, die durch das
Aktiengesetz
sowie u. U. weitergehend
per
Satzung
der
Gesellschaft
festgelegt sind. Sie umfassen grundsätzlich:
? Recht zur
Teilnahme
an der
Hauptversammlung
sowie die damit
verbundene
n Rechte:
Stimmrecht
,
Recht
auf
Auskunftserteilung
,
Recht
auf
Anfechtung
der HV-Beschlüsse,
? Recht auf Dividendenanteil,
? Bezugsrecht,
? Recht auf
Anteil
am
Liquidationserlös
.
Allerdings können die Aktionärsrechte bei
Vorzugsaktien
hiervon abweichend ausgestaltet sein.
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