A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Aktionärsrechte
(engl.: shareholders' rights bzw. stockholders' rights)
Rechte der
Gesellschafter
(
Aktionäre
) einer
Aktiengesellschaft
, die durch das
Aktiengesetz
sowie u. U. weitergehend
per
Satzung
der
Gesellschaft
festgelegt sind. Sie umfassen grundsätzlich:
? Recht zur Teilnahme an der
Hauptversammlung
sowie die damit
verbundene
n Rechte:
Stimmrecht
, Recht auf
Auskunftserteilung
, Recht auf
Anfechtung
der HV-Beschlüsse,
? Recht auf Dividendenanteil,
? Bezugsrecht,
? Recht auf
Anteil
am
Liquidationserlös
.
Allerdings können die Aktionärsrechte bei
Vorzugsaktien
hiervon abweichend ausgestaltet sein.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Aktionärspflichten
Aktionärsschutz
Weitere Begriffe :
Ausbildungsverhältnis
Marktkombination
Wesensverschiedene Kosten
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum