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Aktivitätsklausel
Im Rahmen von
Doppelbesteuerungsabkommen
werden sogenannte Schachteldividenden an ausländischen
Kapitalgesellschaften
i.d.R von der inländischen
Besteuerung
freigestellt. In den neueren deutschen
Doppelbesteuerungsabkommen
wird diese
Freistellung
an die
Ausübung
einer bestimmten
Tätigkeit
geknüpft (sogenannte aktive
Tätigkeit
). I.d.R. enthalten die
Abkommen
eigenständige
Definition
en für diese Art von
Tätigkeiten
. Auch im nationalen
Recht
gibt es einige Fälle, in denen die
Inanspruchnahme
einer bestimmten
Regelung
von der
Ausübung
einer aktiven
Tätigkeit
abhängig gemacht wird, so z.B. die
indirekte Anrechnung
nach § 26 Abs. 2
KStG
, die nur in
Anspruch
genommen werden darf, wenn eine
Tätigkeit
im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder Abs. 2
AStG
vorliegt.
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