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Anlageberatung

Anleger werden entweder schriftlich mit individuellen Vorschlägen, mit ausgehändigten Broschüren oder im persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten beraten, wie sie ihr Vermögen, insbesondere ihr Geldvermögen entsprechend ihren Anlagezielen anlegen können. Einer individuellen Beratung geht die Analyse der Zielvorstellungen und Bedürfnisse des Anlegers voraus. Hier steht vor allem im Vordergrund, die Risikofähigkeit und Risikoneigung des Anlegers in den Vorschlag einzubeziehen. Entsprechend dem Umfang des anzulegenden Betrages werden dann einzelne Anlagemöglichkeiten angeboten oder eine ganze Anlagestrategie entwickelt. Im Wertpapierhandelsgesetz ist vorgeschrieben, welche Voraussetzungen und Leistungen bei einer Anlageberatung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu erbringen sind. Dies erfordert eine am jeweiligen Anlageprodukt orientierte Aufklärung und eine Beratung, die die jeweiligen Anlageziele und persönlichen Umstände des Kunden berücksichtigt. Bei der Beratung besteht die Verpflichtung, von dem Kunden Angaben über ihre Erfahrungen oder Kenntnisse in entsprechenden Geschäfte
n, über die mit der Anlage verfolgten Ziele und über ihre finanziellen Verhältnisse zu erfragen. Die Kreditinstitute halten diese Ergebnisse häufig in einer Dokumentation fest. Anhand der von dem Kunden gemachten oder aus internen Quellen bekannten Angaben soll die Bank in die Lage versetzt werden, die Schutzbedürftigkeit des Kunden einzuschätzen, um ihm die für seine persönlichen Verhältnisse geeignete Anlage empfehlen zu können. Aus den Angaben ergibt sich auch der notwendige Umfang der Information über die angebotenen Produkte. Die Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen nach dem Wertpapierhandelsgesetz zusätzlich besondere Verhaltensregeln im Umgang mit Kunden beachten und entsprechende organisatorische Vorkehrungen treffen (Compliance-Regeln).

 

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