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Bank deutscher Länder (BdL)
„Nahm seit dem 1. März 1948 als
Körperschaft öffentlichen Rechts
gemeinsam mit den
Landeszentralbanken
(zweistufiges
System
) nach dem Vorbild des Federal Reserve Board (USA) für das
Wirtschaftsgebiet
der britisch-amerikanischen Besatzungszone (Bi-Zone) und seit 1. November 1948 auch für die französische Zone (jedoch ohne Berlin) währungspolitische Befugnisse mit Notenprivileg wahr. Neben ihr existierte in der Bundesrepublik noch
bis
1957 die von ihr unabhängige Berliner
Zentralbank
. Die
Deutsche Bundesbank
ist 1957 aus einer
Verschmelzung
der
Landeszentralbanken
und der Berliner
Zentralbank
mit der
Bank deutscher Länder
hervorgegangen und stellt nun mit den
Landeszentralbanken
als
regional
e
Filiale
n ein
einstufige
s Zentralbankensystem dar.
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