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Bank deutscher Länder (BdL)

„Nahm seit dem 1. März 1948 als Körperschaft öffentlichen Rechts gemeinsam mit den Landeszentralbanken (zweistufiges System) nach dem Vorbild des Federal Reserve Board (USA) für das Wirtschaftsgebiet der britisch-amerikanischen Besatzungszone (Bi-Zone) und seit 1. November 1948 auch für die französische Zone (jedoch ohne Berlin) währungspolitische Befugnisse mit Notenprivileg wahr. Neben ihr existierte in der Bundesrepublik noch bis 1957 die von ihr unabhängige Berliner Zentralbank. Die Deutsche Bundesbank ist 1957 aus einer Verschmelzung der Landeszentralbanken und der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder hervorgegangen und stellt nun mit den Landeszentralbanken als regionale Filialen ein einstufiges Zentralbankensystem dar.

 

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