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Bilanzpolitik, materielle
Unmittelbare Einwirkung auf die Vermögens- und
Ertragslage
. Hierbei können folgende Wege beschritten werden: a)
Gestaltung
en vor dem
Abschlussstichtag
. Es werden
Maßnahmen
noch in der
laufende
n
Periode
vorgenommen. Beispielsweise können durch das Vorziehen von
Investitionen
oder
Desinvestitionen
die gewünschten
Ziele
(
z
.
B
.
Gewinnung
zusätzlicher Abschreibungsmasse oder die
Auflösung
stiller
Reserven
,
z
.
B
. durch
Sale and lease back
) eher erreicht werden.
b
)
Gestaltung
en nach dem
Abschlussstichtag
. Hierbei geht es um die
Bildung
oder
Auflösung
stiller
Reserven
. Beispielsweise ergeben sich stille Ermessensreserven bei
Bilanzierungswahlrechte
n (durch Nicht-ausüben von
Aktivierungswahlrechte
n oder Ausüben von
Passivierungswahlrecht
en), bei
Bewertungswahlrechte
n (
z
.
B
. durch Ansatz der Wertuntergrenze bei den
Herstellungskosten
) sowie bei Methodenwahlrechten (
z
.
B
. durch Wahl der
Abschreibungsmethode
oder der
Bewertungsvereinfachungsverfahren
wie der
Festwertmethode
,
Gruppenbewertung
und
Verbrauchsfolgeverfahren
). Außerdem können Schätzreserven (durch unterschätzte
Nutzungsdauer
und
beizulegenden Wert
oder überschätzten
Forderungsausfall
und
Rückstellungen
) den
Jahresabschluss
beeinflussen. Die
Auflösung
stiller
Reserven
kann
z
.
B
. durch
Zuschreibungen
(Höherbewertung von vormals außerplanmäßig abgeschriebenen
Vermögensgegenständen
und Niedrigerbewertung des
Teilwert
s von einst aufgewerteten
Schulden
)
erfolg
en.
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