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Dauerschuld
Kredite
, die bei der
Ermittlung
der
Gewerbekapitalsteuer
dem
Einheitswert
zu 50% unter Berücksichtigung eines
Freibetrag
es von 50 000 DM zuzurechnen sind. Gemäß § 12, II (1)
GewStG
gelten in
Verbindung
mit § 8
GewStG
Verbindlichkeiten
als
Dauerschulden
, die dem
Betrieb
länger als ein Jahr zur
Verfügung
stehen.
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