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Doppeltflexible Plankostenrechnung

beruht auf der Grundlage von doppeltflexiblen Plankosten. Sie wurde eingeführt von S. W. Neumeyer. Durch eine verfeinerte Kostenstelleneinteilung und die dann gegebene Möglichkeit, eine Hauptbezugsgröße festzustellen, ist der Rechenaufwand der doppeltflexiblen Plankostenrechnung im Vergleich zur einfach-flexiblen Plankostenrechnung verhältnismäßig hoch. Außerdem verstößt sie als Vollkostenrechnung gegen das Prinzip der relevanten Kosten (’ Grenzplankostenrechnung). Die doppeltflexible Plankostenrechnung versucht, die Veränderung in der Auftragszusammensetzung bei der Ermittlung der Plankosten durch den Einbau einer Platzkostenrechnung zu berücksichtigen. Die Abweichungsanalyse erfolgt jedoch nur über eine globale Gegenüberstellung der Istkosten der gesamten Kostenstelle und der Sollkosten der gesamten Kostenstelle. Es ist zu fordern, daß sowohl bei der Erfassung der Plankosten als auch bei der Ermittlung der Istkosten die Platzkostenrechnung zur Berücksichtigung der Änderungen in der Auftragszusammensetzung angewandt wird, um neben der Kalkulation auch eine möglichst genaue Analyse der Abweichungen zwischen Sollkosten und Istkosten durchführen zu können. Die Grenzplankostenrechnung erfüllt diese Forderung.

 

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