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Flexible Plankostenrechnung

ist eine Form der Plankostenrechnung, die den Aufbau einer Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung hat. Sie hat eine Planungsphase und eine Kontrollphase (Phase der Nachrechnung). Es wird zwischen flexibler Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis und flexibler Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis (Grenzplankostenrechnung) unterschieden. In der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis werden die Kosten für jede Kostenstelle nach Kostenarten differenziert für die Planbeschäftigung geplant. In dieser Planungsphase wird auch eine Plankalkulation für die Kostenträger sowie eine Planerfolgsrechnung durchgeführt. Im Mittelpunkt der Kontrollphase steht die Abweichungsanalyse. Hier werden die Istkosten den Sollkosten für den Istbeschäftigungsgrad gegenübergestellt. Um die Sollkosten für den jeweiligen Istbeschäftigungsgrad ermitteln zu können, ist es notwendig, schon in der Planungsphase eine Kostenauflösung
in fixe und variable Kosten vorzunehmen. Durch diese Kostenauflösung werden für die einzelnen Kostenarten in den Kostenstellen die Variatoren ermittelt. Mit Hilfe dieser Variatoren werden die Sollkosten für die Istbeschäftigungsgrade errechnet. Wird bei der Sollkostenermittlung lediglich der Beschäftigungsgrad als einzige Kostenbestimmungsgröße berücksichtigt, so spricht man von -einfach-flexibler Plankostenrechnung. In der Kontrollphase wird für die jeweilige Kostenstelle die Gesamtabweichung in eine Preisabweichung, Verbrauchsabweichung und Beschäftigungsabweichung aufgespalten. (Siehe hierzu im einzelnen einfachflexible Plankostenrechnung). Die einfach-flexible Plankostenrechnung wurde weiterentwickelt zur mehrfach-flexiblen Plankostenrechnung, bei der neben der Beschäftigung als Kosteneinflußgröße weitere Kostenbestimmungsfaktoren berücksichtigt werden, die jeweils betriebsindividuell in Erscheinung treten können. Werden diese Formen der flexiblen Plankostenrechnung auf der Basis von Vollkosten durchgeführt, so bedeutet dies, daß eine Aufspaltung der Kosten in fixe und variable Bestandteile nur zu dem Zweck erfolgt, in den Kostenstellen eine Abweichungsanalyse durchzuführen. Im Rahmen der Kostenträgerrechnuns=, allerdings wird diese Trennung in fixt und variable Kosten nicht fortgeführt. Es werden hier die vollen Planselbstkosten pro Kostenträger kalkuliert. Dies gilt auch für die Kostenträgerzeitrechnungen.

Im Gegensatz hierzu wird in der Grenzplankostenrechnung als einer Form der Teilkostenrechnung die Trennung zwischen fixen und variablen Kosten auch systematisch für alle Kostenträgerrechnungen durchgeführt, so daß für die Kostenträger auch Deckungsbeiträge ermittelt werden können. Die Grenzplankostenrechnung ist die bestentwickelte Form der flexiblen Plankostenrechnung und für Preis- und Programmentscheidungen bestens geeignet.

 

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flexible Plankostenrechnung (PKR) auf Vollkostenbasis

 

 
     
           
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