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Eigengeschäft

(Eigenhandel) Bezeichnung für
(1) alle Wertpapiergeschäfte, die ein Kreditinstitut für eigene Rechnung tätigt;
(2) Tafelgeschäfte;
(3) alle Geschäfte, die ein Kreditinstitut bei Kundenaufträgen in amtlich nicht notierten Effekten tätigt.

 

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