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Erkenntnisobjekt

Untersuchungsgegenstand der allgemeinen Wirtschaftspolitik sind die Grundlagen, Aspekte und Zusammenhänge, die für alle Bereiche der Volkswirtschaft Bedeutung haben. Dazu gehören unter anderem das gesellschaftliche Zielsystem, die Ziel- Mittel-Beziehungen, die Auswahl ursachenadäquater wirtschaftspolitischer Maßnahmen sowie die Träger der Wirtschaftspolitik und ihre Entscheidungsprozesse. Die Analyse des Gegenstandes der Wirtschaftspolitik muss immer zwei Aspekte berücksichtigen: Sie muss einerseits die wissenschaftlichen Grundlagen (Theorie der Wirtschaftspolitik) untersuchen und sich andererseits mit der praktischen Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (praktische Wirtschaftspolitik) auseinandersetzen. Wirtschaftspolitik ist demnach als Einheit von Wissenschaft und Praxis zu verstehen.

Durch gedankliche Isolierung einzelner Aspekte wird aus realen Sachvernalten ein E. entwickelt. Die gedankliche Isolierung erfolgt dabei mit Hilte bestimmter Abgrenzungskriterien oder Identitätskriterien. Um das E. der Betriebswirtschaftslehre zu kon zipieren, kann deshalb von dem ökonomisch
en Prinzip oder dem Prinzip der Gewinnmaximierung bzw. dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip ausgegangen werden. Die einem E. verpflichtete Betriebswirt schaftslehre untersucht dann nur die mit dem Abgrenzungskriterium zu sammenhängenden Probleme der Betriebe bzw. Unternehmen. Auf diese Weise ist es möglich, die Be triebswirtschaftslehre unabhängig von den anderen Sozialwissenschaf ten als wissenschaftüche Disziplin zu etablieren. In jüngster Zeit ist die Orientierung am E. einer gewissen Kritik ausgesetzt (Erfahrungsob jekt).

 

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