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ERP-Sondervermögen des Bundes

Ein aus Mitteln des Europäischen Wiederaufbauprogramms (ERP) gebildeter Fonds, der insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Export- und Projektfinanzierung verwendet wird. Einer der Schwerpunkte der KfW ist die Exportfinanzierung von Ausfuhrgeschäften mit Entwicklungsländern. Dafür steht unter anderem das KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm bereit. Für den maximalen Kreditbetrag pro Ausfuhrgeschäft aus diesem Programm gelten die folgenden Höchstwerte:
Auftragswerte bis zu 50 Millionen DEM: 85% des tatsächlichen Auftragswertes.
Auftragswerte über 50 Millionen DEM bis zu 100 Millionen DEM: 85% von 50 Millionen DEM 42,5 Millionen DEM.
Auftragswerte über 100 Millionen DEM: 85% von 50% des tatsächlichen Auftragswertes, maximal 170 Millionen DEM. Eine Aufstockung aus von der KfW ergänzend bereitgestellten Marktmitteln ist möglich.
Die Zinssätze für Kredite aus dem KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden grundsätzlich bei Darlehensvertragsabschluß fixiert und gelten dann für die gesamte Laufzeit des Darlehens. Die Höhe des jeweils anzuwendenden Zinssatzes basiert auf der Mindestzinsregelung des OECD-Konsensus (Übereinkommen über Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite). Entsprechend dem OECD-Konsensus
ist es ferner möglich, einen Festzinssatz vor Abschluß des Darlehensvertrages für maximal vier Monate verbindlich zu reservieren. Für die Reservierung stellt die KfW dem Exporteur eine Provision in Rechnung, die für vier Monate 1 % p. a. beträgt. Von der Unterzeichnung des Kreditvertrages bis zur vollständigen Auszahlung des Darlehens ist eine Zusageprovision von 0,375% p.a. auf die noch nicht ausgezahlten Kreditbeträge zu zahlen, die grundsätzlich vom Darlehensnehmer zu tragen ist.

 

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