Ein aus Mitteln des Europäischen Wiederaufbauprogramms (ERP) gebildeter Fonds, der insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Export- und Projektfinanzierung verwendet wird. Einer der Schwerpunkte der KfW ist die Exportfinanzierung von Ausfuhrgeschäften mit Entwicklungsländern. Dafür steht unter anderem das KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm bereit. Für den maximalen Kreditbetrag pro Ausfuhrgeschäft aus diesem Programm gelten die folgenden Höchstwerte:
Auftragswerte bis zu 50 Millionen DEM: 85% des tatsächlichen Auftragswertes.
Auftragswerte über 50 Millionen DEM bis zu 100 Millionen DEM: 85% von 50 Millionen DEM 42,5 Millionen DEM.
Auftragswerte über 100 Millionen DEM: 85% von 50% des tatsächlichen Auftragswertes, maximal 170 Millionen DEM. Eine Aufstockung aus von der KfW ergänzend bereitgestellten Marktmitteln ist möglich.
Die Zinssätze für Kredite aus dem KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden grundsätzlich bei Darlehensvertragsabschluß fixiert und gelten dann für die gesamte Laufzeit des Darlehens. Die Höhe des jeweils anzuwendenden Zinssatzes basiert auf der Mindestzinsregelung des OECD-Konsensus (Übereinkommen über Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite). Entsprechend dem OECD-Konsensus