Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Kollektivgüter

Siehe Gut, Güter

In der Umweltwirtschaft:

(Gegensatz: Individualgüter) sind Güter, die von mehreren Wirtschaftssubjekten genutzt werden können und folgende Merkmale aufweisen:

Nicht-Anwendbarkeit des Ausschlußprinzips. Die Nutzung des Kollektivgutes kann also nicht von der Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht werden.

Nicht rivalisierender Konsum. Der Nutzen aus dem Kollektivgut ist unabhängig von der Anzahl der Nutzer.

Synonym zu Kollektivgütern wird häufig der Begriff ?öffentliche Güter? verwendet (Gegensatz: private Güter), welcher stärker auf die Bereitstellung als auf die Nutzung des Gutes fokussiert.

Aus umweltökonomischer Sicht ist die Interpretation von Kollektivgütern als Ausprägung von negativen externen Effekten bedeutsam. Allmende, Free-Rider-Verhalten, Gefangenendilemma

In der Wirtschaftssoziologie
: auch: öffentliche Güter oder Kollektivbedürfnisse. Begriff aus der älteren Finanzwissenschaft, in der zwischen K.n und Individualgütern unterschieden wurde. Kollektivgüter werden vom Staat, Individualgü-ter von privater Seite bereitgestellt. In der neuen Theorie der öffentlichen Finanzen werden nach R.A. Musgrave neben den Privatgütern (privat goods), für die der private Markt zuständig ist, Kollektivgüter (social goods) und meritorische Güter (merit goods) unterschieden, deren Bereitstellung dem politischen Gemeinwesen obliegt. Kollektivgüter und meritorische Güter unterscheiden sich dadurch, dass bei K.n mit der Befriedigung eines einzigen Nutzniessers die Bedürfnisse aller übrigen Nutzniesser mitbefriedigt werden (z.B. Landesverteidigung), während meritorische Güter der individuellen Befriedigung dienen. Meritorische Güter sind also teilbar und individuell zurechenbar, wohingegen Kollektivgüter unteilbar und nicht individuell zurechenbare Güter sind, die von allen Mitgliedern der Gesellschaft nur in gleicher Höhe in Anspruch genommen werden können. Nach A.O. Hirschman besitzt zudem auch ?keiner die Möglichkeit ihrem Verbrauch zu entgehen, es sei denn, er verlässt die soziale Gruppe, die sie anbietet? (Hirschman, Exit, Voice, and Loya-lity 1970). Kollektivgüter können deshalb auch ?öffentliche Übel? sein. Die Kollektivgüter spielen in der Theorie des rationalen kollektiven Handelns u.a. in der Problematik der ?free rider? (?Trittbrettfahrer?) oder der ?Tragik der Almende? (G. Hardin) eine wichtige Rolle. Nach dem Theorem von M. Olson (1965) ist es für den einzelnen in einer hinreichend grossen Gruppe nicht rational, für Kollektivgüter zu zahlen oder sich an ihrer Herstellung zu beteiligen, wenn er von ihrem Genuss nicht ausgeschlossen werden kann. Das logisch und empirisch problematische Theorem verweist auf die Nichtidentität von individueller und kollektiver Rationalität.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kollektiverziehung
Kollektivgebilde

 

 
     
           
Weitere Begriffe : stratification, social Abwasserabgabengesetz ICSID
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum