Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Kupon

Coupon
abzutrennender Abschnitt des Zinsertrags- oder Dividendenscheines entsprechend den fälligen Zinsen auf festverzinste Wertpapiere; Dividenden auf Aktien; Anteile des Ertrages bei – Investmentfonds. Abgetrennte Kupons sind selbständige Wertpapiere.


Genormter Abschnitt aus dem Bogen einer Effekte, der den Zins oder Dividendenanspruch verbrieft. Er wird zum Fälligkeitszeitpunkt abgetrennt.

Coupon

Der Kupon ist der Zinsschein (Zinskupon) oder der Dividendenschein eines Wertpapiers. Bei der Auszahlung der Zinsen oder der Dividende wird der Kupon abgetrennt und eingelöst. In früheren Zeiten war dafür das Wort »Kuponschneiderei« im Umlauf.

Das Vorhandensein eines Kupons in diesem Sinne setzt allerdings eine richtige Wertpapierurkunde voraus. Diese Wertpapierurkunden im klassischen Sinne, womöglich noch künstlerisch gestaltet, werden effektive Stücke genannt und werden immer ungebräuchlicher. Daher bezeichnet Kupon heute auch ganz allgemein die Teile des Wertpapiers, welche den Anspruch auf Zins oder Dividende enthalten.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Künstliche Intelligenz (KI)
Kuponbogen

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Betriebsmodelle Systemeinkauf World Government Bond Index (WGBI)
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum