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Meistbegünstigungsklausel
s.
WTO
Most-favored
Nation
Clause,
Nation la Plus Favorisee
(Clause) NPF
Verpflichtung
eines Mitglieds des Allgemeinen
Zoll
- und
Handelsabkommen
s (
GATT
), die handelspolitischen Vorteile (Zollerleichterungen,
Präferenzen
usw.), die es einem Staat
bilateral
eingeräumt hat, auch jedem anderen Staat zu gewähren, mit dem die
Meistbegünstigung
vereinbart worden ist. Auf diese Weise sollen
Vertragspartner
vor
Diskriminierung
geschützt werden und eine breite
Wirksamkeit
bilateral
geschaffener Handelserleichterungen erreicht werden (
Reziprozität
).
In der sozialistischen
Wirtschaftslehre
: Handelspolitischer
Grundsatz
der
Welthandelsorganisation
(
WTO
), demzufolge alle Vorteile, die ein
WTO
-Mitglied einem anderen
WTO
-Mitglied einräumt, auch allen
WTO
-Mitgliedern eingeräumt werden müssen.
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