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Meistbegünstigungsklausel

s. WTO

Most-favored Nation Clause, Nation la Plus Favorisee (Clause) NPF Verpflichtung eines Mitglieds des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), die handelspolitischen Vorteile (Zollerleichterungen, Präferenzen usw.), die es einem Staat bilateral eingeräumt hat, auch jedem anderen Staat zu gewähren, mit dem die Meistbegünstigung vereinbart worden ist. Auf diese Weise sollen Vertragspartner vor Diskriminierung geschützt werden und eine breite Wirksamkeit bilateral geschaffener Handelserleichterungen erreicht werden (Reziprozität).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Handelspolitischer Grundsatz der Welthandelsorganisation (WTO), demzufolge alle Vorteile, die ein WTO-Mitglied einem anderen WTO-Mitglied einräumt, auch allen WTO-Mitgliedern eingeräumt werden müssen.

 

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