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Meistbegünstigungsklausel
s
.
WTO
Most-favored Nation Clause,
Nation la Plus Favorisee (Clause)
NPF
Verpflichtung
eines Mitglieds des Allgemeinen
Zoll
- und
Handelsabkommen
s (
GATT
), die handelspolitischen
Vorteil
e (Zollerleichterungen,
Präferenzen
usw.), die es einem Staat
bilateral
eingeräumt hat, auch jedem anderen Staat zu gewähren, mit dem die
Meistbegünstigung
vereinbart worden ist. Auf diese Weise
soll
en
Vertragspartner
vor
Diskriminierung
geschützt werden und eine breite
Wirksamkeit
bilateral
geschaffener Handelserleichterungen erreicht werden (
Reziprozität
).
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