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Mindestkapital
in Deutschland bei
Aktiengesellschaften
50 000
Euro
(§ 7
AktG
)
Grundkapital
, bei
Gesellschaft
en mit
beschränkter Haftung
25000
Euro
(§5
GmbHG
)
Stammkapital
.
gezeichnetes Kapital
gesetzlich
vorgeschriebener
Betrag
an
Eigenkapital
, mit dem eine
AG
bzw. eine
GmbH
ausgestattet sein muß. Das Mindestkapital bei der
AG
(
Grundkapital
) gem. § 7
AktG
beträgt 100 000 €. Gegen das
Grundkapital
dürfen
ausstehende Einlagen
nicht aufgerechnet und vom
Grundkapital
dürfen
eigene Aktien
nicht abgesetzt werden. Das
Grundkapital
kann unter den Mindestbetrag von 100 000 € herabgesetzt werden, wenn dieser durch eine anschließende
Kapitalerhöhung
wieder erreicht oder überschritten wird. Kapitalherabsetzungs- und Kapitalerhöhungsmaßnahmen müssen im gleichen
Zug
e beschlossen werden (§ 228 ( 1)
AktG
). Die
Durchführung
der
Kapitalerhöhung
ist binnen sechs
Monat
en nach der Beschlußfassung zu realisieren und in das
Handelsregister
eintragen zu lassen (§ 228 ( 2)
AktG
). Andernfalls sind die Beschlüsse nichtig. Das Mindestkapital bei der
GmbH
(
Stammeinlage
) beläuft sich auf 50 000 € (§ 5,
Abs
. 1
GmbHG
). Die
Stammeinlage
eines jeden
Gesellschafter
s muß mindestens 500 €
betrag
en (§ 5,
Abs
. 1
GmbHG
).
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