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Mindestkapital

in Deutschland bei Aktiengesellschaften 50 000 Euro (§ 7 AktG) Grundkapital, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung 25000 Euro (§5 GmbHG) Stammkapital. gezeichnetes Kapital

gesetzlich vorgeschriebener Betrag an Eigenkapital, mit dem eine AG bzw. eine GmbH ausgestattet sein muß. Das Mindestkapital bei der AG (Grundkapital) gem. § 7 AktG beträgt 100 000 €. Gegen das Grundkapital dürfen ausstehende Einlagen nicht aufgerechnet und vom Grundkapital dürfen eigene Aktien nicht abgesetzt werden. Das Grundkapital kann unter den Mindestbetrag von 100 000 € herabgesetzt werden, wenn dieser durch eine anschließende Kapitalerhöhung wieder erreicht oder überschritten wird. Kapitalherabsetzungs- und Kapitalerhöhungsmaßnahmen müssen im gleichen Zuge beschlossen werden (§ 228 ( 1)AktG). Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist binnen sechs Monaten nach der Beschlußfassung zu realisieren und in das Handelsregister eintragen zu lassen (§ 228 ( 2)AktG). Andernfalls sind die Beschlüsse nichtig. Das Mindestkapital bei der GmbH ( Stammeinlage) beläuft sich auf 50 000 € (§ 5, Abs. 1 GmbHG). Die Stammeinlage eines jeden Gesellschafters muß mindestens 500 € betragen (§ 5, Abs. 1 GmbHG).

 

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