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Gezeichnetes Kapital

Nominelles Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft, auf welches die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber seinen Gläubigern beschränkt ist. Bei Aktiengesellschaften entspricht gezeichnetes Kapital dem Grundkapital und bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung dem Stammkapital. Unvollständig eingezahlte Beträge des gezeichneten Kapitals sind auf der Aktivseite (Aktiva) der Bilanz als Forderungen auszuweisen.

Gemäß § 272( 1) HGB das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Soweit ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital existieren, sind diese entweder auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen oder getrennt vom gezeichneten Kapital abzusetzen.

Gezeichnetes Kapital
ist gemäß § 272 Abs. 1 HGB das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist.

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind entweder auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen oder getrennt vom gezeichneten Kapital abzusetzen.

Konstanter Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft, also entweder einer Aktiengesellschaft (hier 'Grundkapital' genannt) oder einer GmbH (hier 'Stammkapital' genannt). Die Höhe wird durch den Nennwert aller ausgegebenen Aktien bestimmt (nur bei Aktiengesellschaft). Gemäß § 7 AktG muss das Grundkapital mindestens 50.000,- Euro betragen.

Gezeichnetes Kapital ist gemäß § 272 HGB das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaften gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Es ist als Nominalkapital als Position des Eigenkapitals in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisen

 

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