Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Nominelles Eigenkapital

bilanziell ausgewiesenes Grundkapital der Aktiengesellschaft (Mindestnennbetrag 100 000 € und Stammeinlage der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Mindestnennbetrag 50 000 €) sowie Geschäftsguthaben der Genossenschaften. Normalerweise ist das nominelle Eigenkapital nicht mit dem haftenden Eigenkapital (Haftungskapital, Garantiekapital) identisch, da zum nominellen Eigenkapital weder Rücklagen noch Gewinnvortrag gehören. Es ist stets zum Nennwert zu bilanzieren; ein Aufgeld ist bei einer Überpari-Emission gem. § 150(1) AktG und 272(2) HGB in die Kapitalrücklage einzustellen, soweit es den Betrag der Emissionskosten übersteigt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Nomineller Kurs
Nomogramm

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Optionsscheinhandel Private Equity Euroscheck
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum