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Nominelles Eigenkapital
bilanziell
ausgewiesenes
Grundkapital
der
Aktiengesellschaft
(
Mindestnennbetrag
100 000 € und
Stammeinlage
der
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(
Mindestnennbetrag
50 000 €) sowie Geschäftsguthaben der
Genossenschaften
. Normalerweise ist das
nominelle
Eigenkapital
nicht mit dem haftenden
Eigenkapital
(
Haftungskapital
,
Garantiekapital
) identisch, da zum
nominelle
n
Eigenkapital
weder
Rücklagen
noch
Gewinnvortrag
gehören. Es ist stets zum
Nennwert
zu
bilanzieren
; ein
Aufgeld
ist bei einer Überpari-
Emission
gem. § 150(1)
AktG
und 272(2)
HGB
in die
Kapitalrücklage
einzustellen, soweit es den
Betrag
der
Emissionskosten
übersteigt.
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