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Patentrecht
Spezialgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Ein Patent kann für Erfindungen und Verfahren erlangt werden. Diese müssen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Die Eintragung in die Patentrolle erfolgt nach einem aufwändigen Prüfverfahren auf Neuheit und Erfindungshöhe. Das Patent verschafft dem Rechtsinhaber ein Ausschlussrecht. Er kann die Nutzung seines Erzeugnisses oder Verfahrens durch Vergabe von Lizenzverträgen gestatten oder Schutzrechtsverletzungen untersagen. Die Schutzhöchstdauer beträgt 20 Jahre. Das Patent genießt durch weltweite Abkommen internationale Anerkennung. Das Anmelde- und Prüfverfahren kann auch bei dem Europäischen Patentamt erfolgen. Der Inhaber erhält den Patentschutz für die Länder des Europäischen Patentübereinkommens, die er benennt. Das Gemeinschaftspatent ist dagegen ein eigenständiges europäisches Patentrecht. International tätige Unternehmen nehmen die Patentanmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag vor (Patent Cooperation Treaty = PCT). Nach einheitlicher PCT-Anmetdung werden die Bestimmungsländer benannt, in denen der Patentschutz begehrt wird.
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