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Rang
1. In der Organisation die Position einer Stelle in der Hierarchie. 2. Im Grundbuch die Reihenfolge, nach der gleiche Rechte (z.B. Hypothek, Grundschuld) im Grundbuch aufeinander folgen. Sie richtet sich nach der Reihenfolge der Eintragungen. Wichtig ist der Rang im Verfahren der Zwangsvollstreckung, da das ranghöhere Recht zuerst wahrgenommen werden kann. Deshalb haben Auflassungsvormerkung (Auflassung), Löschungsvormerkung und Widerspruchsvormerkung bei Grundstücksgeschäften große Bedeutung. 3. Beim Pfandrecht an einer beweglichen Sache ist der Rang im allgemeinen die Reihenfolge, in der verschiedene Pfandrechte bestellt wurden. Bei der •Pfändung entsteht der Rang nach dem Zeitpunkt der Pfändung.
Der Rang stellt eines der im Rahmen der Arbeitsanalyse zu unterscheidenden Gliederungsprinzipien dar (Verrichtungs-, Objekt-, Rang-, Phasen und Zweckprinzip). Nach dem Rang können alle analytisch ermittelten Arbeitsaktivitäten nach Entscheidungs und Ausführungsarbeiten unterschieden werden. Die Differenzierung nach Entscheidungs und Ausführungsarbeiten kann nach der Wiederholbarkeit (einmalige und wiederholbare Entscheidungs und Ausführungsarbeiten), der Fristigkeit (kurzfristig, mittelfristig und langfristig wirkenden Entscheidungs und Ausführungsarbeiten) und dem Grad der Strukturierbarkeit (automatische und nichtautomatische Entscheidungs und Ausführungsarbeiten) erfolgen. Seine hauptsächliche Anwendung findet das Rangprinzip bei derFestlegung der Führungsorganisation.
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