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Steuergrundsätze

Grundregeln, Prinzipien für eine gerechte und ökonomisch rationale Besteuerung. Die klassischen, bereits von A. Smith 1776 formulierten Besteuerungsgrundsätze sind
1. Gleichmäßigkeit: Gleichbehandlung Steuerpflichtiger;
2. Bestimmtheit: Vermeidung von Willkür bei der Steuererhebung;
3. Billigkeit: Minimierung der Steuererhebungskosten;
4. Bequemlichkeit der Besteuerung bezüglich Zahlungsterminen und -modalitäten.
Die modernen Steuergrundsätze umfassen:
1. Fiskalisch-budgetäre Grundsätze: Das Steuersystem soll in der Lage sein, den politisch vorgegebenen Ausgabenrahmen zu finanzieren. Dies impliziert eine Anpassungsfähigkeit des Steuersystems.
2. Ethisch-sozialpolitische Grundsätze: Prinzipien der All- gemeinheit, Gleichmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Besteuerung.
3. Wirtschaftspolitische Grundsätze: Das Steuersystem soll neutral sein, d. h. nicht zu Wettbewerbsverfälschungen (Wettbewerb) führen, nicht wachstumshemmend wirken, gleichzeitig aber auch ein gewisses Maß an verteilungspolitischer Effizienz (von »oben nach unten«) aufweisen. Das Postulat der aktiven Steuerflexibilität erfordert die Möglichkeit, rasch steuerpolitische Maßnahmen im Sinne einer antizyklischen Steuerpolitik etwa im Sinne des Stabilitätsgesetzes ergreifen zu können, während die passive Steuerflexibilität dem Steuersystem automatische antizyklische Stabilisierungswirkungen (dämpfend in der Hochkonjunktur und ankurbelnd in der Rezession) abverlangt.
4. Steuerrechtliche und steuertechnische Grundsätze: Diese umfassen die Prinzipien der Widerspruchsfreiheit, Transparenz und Praktikabilität der Besteuerung sowie den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei der Steuererhebung.

 

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