A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Teilgewinnabführungsvertrag
Der Teilgewinnabführungsvertrag ist eine
Form
der
Unternehmensverträge
i.
S
. d.
AktG
1965. Durch einen Teilgewinnabführungsvertrag verpflichtet sich eine
AG
oder
KGaA
, ». . . einen Teil ihres
Gewinn
s oder den
Gewinn
einzelner ihrer
Betriebe
ganz oder zum Teil an einen anderen abzuführen« (§ 292
Abs
. 1 Ziff. 2
AktG
1965). Der
Vertragspartner
der
AG
oder
KGaA
braucht kein
Unternehmen
zu sein.
»Ein
Vertrag
über eine
Gewinnbeteiligung
mit
Mitglieder
n von
Vorstand
und
Aufsichtsrat
oder mit einzelnenArbeitnehmern der
Gesellschaft
sowie eine Abrede über eine
Gewinnbeteiligung
im Rahmen von Verträgendes
laufende
n
Geschäftsverkehr
s oderLizenzverträgen ist kein Teilgewinnabführungsvertrag« (§ 292
Abs
. 2AktG 1965).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Teileverwendungsnachweis
Teilgraph
Weitere Begriffe :
Marktzugang
Agglomerationseffekt
Fixkostenverteilung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum