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Zu versteuerndes Einkommen
Bemessungsgrundlage
für die
tariflich
e
Einkommensteuer
. Das zu versteuernde
Einkommen
ergibt sich laut § 2
Einkommensteuergesetz
nach folgender
Rechnung
:
Summe der (
bis
zu sieben)
Einkünfte
, evtl. nach
Verrechnung
mit negativen
Einkünfte
n, (
Altersentlastungsbetrag
und
Freibetrag
gemäß § 13
Abs
. 2)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
-
Sonderausgaben
und außergewöhnliche Belastungen
----------------------------------------------
= Einkommen
- evtl. kindbedingte
Freibeträge
und Haushaltsfreibetrag
-----------------------------------------------
= zu versteuerndes
Einkommen
.
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