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Zu versteuerndes Einkommen

Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich laut § 2 Einkommensteuergesetz nach folgender Rechnung:

Summe der (bis zu sieben) Einkünfte, evtl. nach Verrechnung mit negativen Einkünften, (Altersentlastungsbetrag und Freibetrag gemäß § 13 Abs. 2)

= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
----------------------------------------------
= Einkommen
- evtl. kindbedingte Freibeträge und Haushaltsfreibetrag
-----------------------------------------------
= zu versteuerndes Einkommen.

 

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