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Absatzhelfer

rechtlich und wirtschaftlich selbständige Person oder Unternehmen zur Unterstützung der internen und externen Absatzorgane, z. B. Banken, Marktforschungsinstitute, Spediteure etc.

Begleiten den Weg der Ware vom Hersteller zum Endabnehmer, ohne - im Gegensatz zu Absatzmittlern - selbst Eigentümer der Ware zu werden. Sie sind akquisitorisch, logistisch oder leistungsergänzend tätig. Wichtige Formen sind Handelsvertreter, Kommissionär, Handelsmakler, Spediteur, Berater etc.

Siehe auch: Distributionspolitik

 

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Weitere Begriffe : Klassenbewusstsein Horizontales Marketingsystem Lizenz und Lizenzvertrag
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