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Absatzhelfer
rechtlich
und
wirtschaftlich
selbständige
Person oder
Unternehmen
zur Unterstützung der internen und externen
Absatzorgane
, z. B.
Banken
,
Marktforschungsinstitute
,
Spediteure
etc.
Begleiten den Weg der Ware vom
Hersteller
zum
Endabnehmer
, ohne - im Gegensatz zu
Absatzmittler
n - selbst
Eigentümer
der Ware zu werden. Sie sind akquisitorisch,
logistisch
oder leistungsergänzend tätig. Wichtige Formen sind
Handelsvertreter
,
Kommissionär
,
Handelsmakler
,
Spediteur
,
Berater
etc.
Siehe auch:
Distributionspolitik
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Absatzinstrumente
Weitere Begriffe :
Klassenbewusstsein
Horizontales Marketingsystem
Lizenz und Lizenzvertrag
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