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Bestandsgrößen
Als B. im Sinne des Rechnungswesens bezeichnet man diejenigen an einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) ermittelten wirtschaftlichen Größen, die sich in der zum Abschluß einer Rechnungsperiode erstellten Bilanz niederschlagen. Demgegenüber liegen die Ursachen für Strömungsgrößen innerhalb bestimmter Abrechnungsperioden, deren Länge vom Zweck der Ermittlung der verschiedenen Strömungsgrößen bestimmt wird. Die Aktivseite der Bilanz enthält Vermögensgegenstände, während die Passivseite einerseits die Schulden (Verbindlichkeiten) des Bilanzierenden, andererseits sein als Differenz zwischen seinem Vermögensbestand und seinem Bestand an Schulden ermitteltes Eigenkapital enthält. Die verschiedenen, in der Finanzbuchhaltung in einer Abrechnungsperiode erfaßten Strömungsgrößen führen zu einer Veränderung be stimmter, genau abgegrenzter Grup pen von B. der Handelsbilanz. Die bestandserhöhenden Strömungsgrö ßen (Einzahlungen, Einnahmen, Er träge) und die bestandsvermindern den Strömungsgrößen (Auszahlun gen, Ausgaben, Aufwendungen) be wirken die Veränderung der zugehö rigen B. (Zahlungsmittelbestand, Geldvermögen, Reinvermögen) zwischen den entsprechenden beiden Bilanzstichtagen.
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