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Börsenpreise

sind Preise (Kurse),
(a) für Wertpapiere, die während der Börsenzeit an einer Wertpapierbörse im amtlichen Handel oder geregelten Markt oder
(b) die an einer Warenbörse festgestellt werden.

Dies gilt gem. § 11 ( 1) BörsG auch für Preise (Kurse), die sich für zum Handel zugelassene Wertpapiere oder Waren entweder an einer Börse in einem durch die Börsenordnung geregelten elektronischem Handelssystem oder an Börsen bilden, an denen nur ein elektronischer Handel stattfindet, bilden.

 

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