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Börsenpreise
sind
Preis
e (
Kurse
),
(a) für
Wertpapiere
, die während der
Börsenzeit
an einer
Wertpapierbörse
im
amtlichen Handel
oder
geregelten Markt
oder
(
b
) die an einer
Warenbörse
festgestellt werden.
Dies gilt gem. § 11 ( 1)
BörsG
auch für
Preis
e (
Kurse
), die sich für zum
Handel
zugelassene
Wertpapiere
oder
Waren
entweder an einer
Börse
in einem durch die
Börsenordnung
geregelten
elektronischem
Handelssystem
oder an
Börsen
bilden, an denen nur ein
elektronischer Handel
stattfindet, bilden.
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