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Buchführung

gesetzlich vorgeschriebene, chronologische und systematische Aufzeichnung aller Wertbewegungen eines Unternehmens innerhalb einer Rechnungsperiode gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Buchführung dient als Grundlage für die Erstellung der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung am Periodenende. Die Buchführung ermöglicht die Überwachung von Umsatzgrößen (- Umsatz), Kapital- (Kapital) und Schuldverhältnissen und liefert das Zahlenmaterial für die Selbstkostenrechnung sowie vielfältige Statistiken und gliedert sich in zwei Teilbereiche:
1. Die pagatorische Geschäfts- oder Finanzbuchhaltung erfasst alle Kapitalbewegungen und den Geldverkehr, sie liefert das Datenmaterial für den periodischen Jahresabschluss und ist für jeden Kaufmann handelsrechtlich vorgeschrieben.
2. Die kalkulatorische Betriebsbuchhaltung hat die Verteilung und Zurechnung von Kosten und Leistungen
zur Aufgabe. Sie ist ein Teil der Kostenrechnung und dient häufig als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen; sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Bei der Buchführung wird zwischen der einfachen und doppelten Buchführung unterschieden. Bei einfacher Buchführung werden lediglich alle Zu- und Abgänge auf den entsprechenden Bestandskonten gebucht, bei doppelter Buchführung werden zusätzlich Erfolgskonten geführt, sodass der Erfolg auf doppelte Weise durch die Bilanz und durch die Gewinn-und-Verlust-Rechnung- ermittelt werden kann.

Lückenlose, planmäßige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens für Rechnungswesenzwecke. Die Buchführung muss insbesondere Vermögen und Schulden zum Ende jedes Geschäftsjahrs bzw. einmalig bei Gründung des Unternehmens ermitteln und ausweisen. Ebenso werden alle Veränderungen der Vermögens- und Schuldenstände im Verlauf eines Geschäftsjahrs wertmäßig erfasst. Die Buchführung erfasst weiterhin alle Aufwendungen und Erträge, um den Erfolg des Unternehmens in Form von Gewinn- oder Verlustausweis festzustellen. Sie liefert damit auch wichtige Daten für die Preisuntergrenzenberechnung im Rahmen der Kalkulation. Durch Vergleich dieser Daten im Zeitablauf werden wichtige Hinweise auf eine bessere Unternehmensführung gegeben. Die Buchführung ist auch Auskunftsmittel gegenüber Gläubigern im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie gegenüber der Steuerbehörde zur Angabe in Steuererklärungen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist sie zudem wichtiges Beweismittel. Zu den weiteren Aufgaben gehört es, den Prozess der Leistungserstellung und -verwertung mengen- und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen, die Veränderung des Vermögens und der Schulden und damit den Gewinn oder den Verlust des Unternehmens festzustellen, die am Unternehmen interessierten Personen über das Unternehmensgeschehen zu informieren und über die Verwendung des eingesetzten Kapitals Rechenschaft zu geben sowie zukunftsgerichtetes Datenmaterial als Entscheidungshilfe und Grundlage für die Unternehmensplanung bereitzustellen. Der Buchführung kommt damit eine zentrale Bedeutung zu. Sie liefert die gesetzlich erforderlichen Informationen für unternehmensinterne und -externe Adressaten. Und sie stellt die Ist-Daten als Grundinformation für die anderen Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens zur Verfügung. Sie dient als Basis für die Kostenrechnung sowie die betriebliche Statistik und Planungsrechnung. Zugleich dienen ihre Zahlen als Steuerbemessungsgrundlage und als Nachweis des betrieblichen Geschehens gegenüber Behörden. Die Buchführung erfährt ihre Reglementierung durch handels- und steuerrechtliche Vorschriften sowie durch Richtlinien und Grundsätze.

Die Buchführung ist die lückenlose, sachliche und zeitliche Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Unternehmung. Die Buchführung ist ein Teil des Rechnungswesens der Unternehmung.

Buchhalterische Systeme

 

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