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Bundesamt für Finanzen
Obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Es wirkt mit an der Außenprüfung der Landesfinanzbehörden im Zusammenhang mit Vorschriften über die Auslandsbeziehungen und deren Besteuerung nach dem Außensteuergesetz und dem Entwicklungsländersteuergesetz. Es wurde durch das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) von 1971 errichtet.
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