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Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung Der Arbeitgeber ist bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende) nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, I 00)% des Bruttogehalts ohne Unterbrechung bis zu einer Dauer von 6 Wochen weiterzuzahlen. Als freiwillige soziale Leistung kann die Zahlung des Arbeitgebers auch über 6 Wochen hinausgehen.

 

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