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Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung Der
Arbeitgeber
ist bei krankheitsbedingter
Arbeitsunfähigkeit
von
Arbeitnehmer
n (
Arbeiter
,
Angestellte
,
Auszubildende
) nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, I 00)% des
Bruttogehalt
s ohne
Unterbrechung
bis
zu einer Dauer von 6 Wochen weiterzuzahlen. Als freiwillige soziale
Leistung
kann die
Zahlung
des
Arbeitgeber
s auch über 6 Wochen hinausgehen.
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