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Exportfactoring

Das Ausfuhrgeschäft birgt für den Exporteur besondere Risiken. Dies ist vor allen Dingen in der Bonität der Abnehmer und durch das Problem der Rechtsverfolgung in ausländischen Staaten begründet. Hinzu kommt, daß ausländische Kunden mitunter sehr lange Zahlungsziele in Anspruch nehmen, wodurch der Exporteur nicht nur zum Lieferanten, sondern auch Kreditgeber seiner Kundschaft wird.
Je nach Vertrag übernehmen Factor-Institute auch für das Exportgeschäft die Finanzierungsfunktion - allein oder gemeinsam mit der Delkrederefunktion. Die Abwicklung vollzieht sich ähnlich wie beim klassischen Factoring, mit dem Unterschied, daß zwei Factoring-Häuser (Export- und Import-Factor) eingeschaltet sind. Exportfactoring wird deshalb nur von solchen Factors betrieben, die in den betreffenden Partnerstaaten über Korrespondenten oder Schwestergesellschaften verfügen.

Auch: Ausfuhrfactoring. Hierbei schaltet der inländische Factor zur Abdeckung des Kreditrisikos und für das Inkasso der Forderung im anderen Land Korrespondenzbanken, Schwestergesellschaften o.Ä. ein. Ggs.: Importfactoring.

 

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