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Macht
allgemein die Möglichkeit und Fähigkeit, anderen gegen deren Willen den eigenen Willen aufzuzwingen. Die wirtschaftliche Macht und ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen spielen eine zentrale Rolle in der volkswirtschaftlichen Theorienbildung, insbesondere bei Fragen des Wettbewerbs oder der Marktformen sowie im Bereich des Außenhandels.
In der Wirtschaftssoziologie: wird verstanden als Chance, den eigenen Willen auch gegen den Widerstand der Betroffenen durchzusetzen (Macht Weber). Macht gilt a) als Oberbegriff für die verschieden begründeten Chancen der Durchsetzung, b) als Oberbegriff für jene Teilgruppe der Durchsetzungsansprüche, die keine Anerkennung durch die Betroffenen finden. In dieser letzten Bedeutung wird Macht wegen ihrer sozialen Illegitimität von einigen Autoren mit Gewalt gleichgesetzt oder als eng verwandt mit Gewalt betrachtet. Soweit Macht als Oberbegriff zur Unterscheidung von Legitimität und Illegitimität gilt, steht der Begriff auf ähnlich allgemeiner Stufe wie der Einfluss-Begriff; dabei unterscheiden einige zwischen Einfluss als einem deskriptiven und Macht als einem theoretischen Begriff (H.-P. Dreitzel).
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