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Wirtschaftsordnung

grundlegende Organisationsform zur Produktion und Verteilung von -« Gütern in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft. Die beiden extremen Grundformen sind Marktwirtschaft und Planwirtschaft, die in Reinkultur jedoch nicht existieren.

Darunter versteht man die Gesamtheit aller rechtlichen und institutionellen Grundlagen, die für den Ablauf aller Wirtschaftsprozesse von Bedeutung sind. Ihre Gestaltung und Fortentwicklung ist Aufgabe der Ordnungspolitik. Dazu gehört die Festlegung der Ziele bzw. des Zielsystems. Auf diese Weise wird die angestrebte Wirtschaftsordnung in allgemeiner Form geregelt. Als besonders wichtige Elemente einer Wirtschaftsordnung gelten der Koordinationsmechanismus und die Eigentumsordnung (vgl. Art 14 GG).

einer Volkswirtschaft umfaßt die konkrete Gestaltung von Rechtsnormen (Wirtschaftsverfassung), Verhaltensnormen (Sitten und Konventionen) und Institution
en (wie z.B. Planungsbüros, Wirtschaftsbehören, Notenbanken). Aus ihnen ergibt sich der Rahmen für jegliche wirtschaftliche Aktivität und für die Wirtschaftspolitik. Je nach Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung unterscheidet man die freie Marktwirtschaft (nach den Prinzipien des Liberalismus gestaltet) und als Gegenstück die Planwirtschaft. Daneben unterscheidet man weiterhin die -soziale Marktwirtschaft und die Planification.

 

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