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Z
Wirtschaftsordnung
grundlegende
Organisationsform
zur
Produktion
und
Verteilung
von -«
Gütern
in einer
arbeitsteilig
en
Volkswirtschaft
. Die beiden extremen Grundformen sind
Marktwirtschaft
und
Planwirtschaft
, die in Reinkultur jedoch nicht existieren.
Darunter versteht
man
die Gesamtheit aller
rechtlich
en und
institutionell
en
Grundlage
n, die für den
Ablauf
aller
Wirtschaftsprozess
e von Bedeutung sind. Ihre
Gestaltung
und Fortentwicklung ist
Aufgabe
der
Ordnungspolitik
. Dazu gehört die
Festlegung
der
Ziele
bzw. des
Zielsystem
s. Auf diese Weise wird die angestrebte Wirtschaftsordnung in allgemeiner
Form
geregelt. Als besonders wichtige Elemente einer Wirtschaftsordnung gelten der Koordinationsmechanismus und die
Eigentumsordnung
(vgl.
Art 14
GG
).
einer
Volkswirtschaft
umfaßt die konkrete
Gestaltung
von Rechtsnormen (
Wirtschaftsverfassung
), Verhaltensnormen (Sitten und Konventionen) und
Institution
en (wie
z
.
B
. Planungsbüros, Wirtschaftsbehören,
Notenbanken
). Aus ihnen ergibt sich der Rahmen für jegliche
wirtschaftlich
e
Aktivität
und für die
Wirtschaftspolitik
. Je nach Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung unterscheidet
man
die
freie Marktwirtschaft
(nach den Prinzipien des
Liberalismus
gestaltet) und als Gegenstück die
Planwirtschaft
. Daneben unterscheidet
man
weiterhin die -
soziale Marktwirtschaft
und die
Planification
.
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