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Wirtschaftsordnung
grundlegende
Organisationsform
zur
Produktion
und
Verteilung
von -«
Gütern
in einer
arbeitsteilig
en
Volkswirtschaft
. Die beiden extremen Grundformen sind
Marktwirtschaft
und
Planwirtschaft
, die in Reinkultur jedoch nicht existieren.
Darunter versteht man die
Gesamtheit
aller
rechtlich
en und
institutionelle
n
Grundlage
n, die für den Ablauf aller
Wirtschaftsprozess
e von Bedeutung sind. Ihre
Gestaltung
und Fortentwicklung ist Aufgabe der
Ordnungspolitik
. Dazu gehört die
Festlegung
der
Ziele
bzw. des
Zielsystem
s. Auf diese Weise wird die angestrebte Wirtschaftsordnung in allgemeiner Form geregelt. Als besonders wichtige
Element
e einer Wirtschaftsordnung gelten der Koordinationsmechanismus und die
Eigentumsordnung
(vgl. Art 14 GG).
einer
Volkswirtschaft
umfaßt die konkrete
Gestaltung
von
Rechtsnorm
en (
Wirtschaftsverfassung
),
Verhaltensnormen
(Sitten und
Konvention
en) und
Institution
en (wie z.B. Planungsbüros, Wirtschaftsbehören,
Notenbanken
). Aus ihnen ergibt sich der Rahmen für jegliche
wirtschaftlich
e
Aktivität
und für die
Wirtschaftspolitik
. Je nach Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung unterscheidet man die
freie Marktwirtschaft
(nach den Prinzipien des
Liberalismus
gestaltet) und als Gegenstück die
Planwirtschaft
. Daneben unterscheidet man weiterhin die -
soziale Marktwirtschaft
und die
Planification
.
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